Kurzzeitkennzeichen

Zulassungsdienst Kurzzeit-Kennzeichen

Um ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen zu transportieren, ist ein für das Fahrzeug zugelassenes Nummernschild erforderlich. Der Betrieb des Fahrzeugs ist ohne Kennzeichen und Versicherung nicht erlaubt. Ein Kurzzeitkennzeichen kann kostengünstig für solche Fällte verwendet werden.

Auto ohne Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
5-Tage Kennzeichen.
90
Inkl. 2 KFZ Kennzeichen
Inkl. Verwaltungs- und Zulassungskosten
Abhol- und Bringservice*
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Unser Abhol- und Bringservice unterliegen einer Premium-Gebühr *
Wir melden Ihr Kurzzeitkennzeichen an

Kurzzeit-Kennzeichen in Essen anmelden lassen

Kurzzeitkennzeichen sind eine ideale Lösung, um nicht zugelassenes Autos zu kaufen. Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie eine Probefahrt oder eine Überführungsfahrt machen. Kurzzeitkennzeichen sind 5 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und können nicht verlängert werden. Durch dieses Verhalten erhält das Nummernschild zusätzlich seinen Spitznamen „5-Tageskennzeichen“. Die Kennzeichen können nur für das angemeldete Fahrzeug verwendet werden. Kurzzeitkennzeichen können damit nicht übertragen werden.

Zulassungsdienst GUT Büro

Informationen über Kurzzeit-Kennzeichen

Was muss man bei Kurzzeitkennzeichen beachten? Welche Dokumente werden benötigt. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Halters
  • EVB-Nummer/Versicherungsbestätigung
  • TÜV-Bescheinigung
Was kostet die Kfz-Anmeldung?

Die Amts-Gebühren für die Anmeldung variieren von Amt zu Amt. Wenn Sie unseren Zulassungsdienst in Essen für die Anmeldung beauftragen, sind alle Amts-Gebühren im Preis enthalten.

Unterlagen für den Zulassungsdienst

Damit wir ein Kurzzeitkennzeichen anmelden können, benötigen wir folgende Unterlagen im Original oder als Kopie. Für das Kurzzeitkennzeichen, müssen uns diese Dokumente vollständig und unterschrieben vorliegen, da sonst die Zulassung nicht akzeptiert wird:

  • Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Halters
  • EVB-Nummer/Versicherungsbestätigung
  • TÜV-Bescheinigung
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
Informationen zu Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen werden für die Überführung, Kontrolle oder Probefahrt eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers ausgestellt und sind 5 Tage gültig. Kurzzeitkennzeichen werden in Verbindung mit einer Kurzkennzeichen-Versicherung ausgestellt, die durch die eVB-Nummer nachgewiesen wird. Im europäischen Ausland dürfen Kurzzeitkennzeichen in Verbindung mit der grünen, internationalen Versicherungskarte verwendet werden.

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Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter!

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Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Fahrzeugzulassung? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen weiter. Wir können Ihnen bei der gesamten Registrierung Ihres Fahrzeugs behilflich sein. Wir sorgen dafür, dass alles richtig und rechtzeitig erledigt wird.

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